AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 15.2.2021
Dkfm. Julius Schweitzer Gesm.b.H.
Julius-Schweitzer-Straße 6
8240 Friedberg
+43 3339 22285-0
www.schweitzer.co.at • Email: office@schweitzer.co.at
1. Geltung
1.1. Die Dkfm. Julius Schweitzer Gesm.b.H. – im Folgenden als Schweitzer Gesm.b.H. bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Schweitzer Gesm.b.H. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Schweitzer Gesm.b.H. bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Schweitzer Gesm.b.H. sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen ab dessen Zugang bei der Schweitzer Gesm.b.H. gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Schweitzer Gesm.b.H. zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Schweitzer Gesm.b.H. zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Schweitzer Gesm.b.H. Gestaltungsfreiheit.
3.2. Alle Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke, Gravurmuster etv. sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Schweitzer Gesm.b.H. entfällt.
3.3. Der Kunde wird die Schweitzer Gesm.b.H. unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Schweitzer Gesm.b.H. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Ton- bzw. Videoaufnahmen etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Schweitzer Gesm.b.H. haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Schweitzer Gesm.b.H. wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Schweitzer Gesm.b.H. schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.5. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Verrechnung des Kunden.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Schweitzer Gesm.b.H. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Schweitzer Gesm.b.H. wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Schweitzer Gesm.b.H. bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Schweitzer Gesm.b.H. eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Schweitzer Gesm.b.H..
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schweitzer Gesm.b.H..
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Schweitzer Gesm.b.H. – entbindet die Schweitzer Gesm.b.H. jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
• Die Schweitzer Gesm.b.H. ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Schweitzer Gesm.b.H. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Schweitzer Gesm.b.H. eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar/Preise
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Schweitzer Gesm.b.H. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Schweitzer Gesm.b.H. ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Alle Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Schweitzer Gesm.b.H. erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3. Kostenvoranschläge der Schweitzer Gesm.b.H. sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Schweitzer Gesm.b.H. schriftlich veranschlagten um mehr als 10% übersteigen, wird die Schweitzer Gesm.b.H. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.4. Für alle Arbeiten der Schweitzer Gesm.b.H., die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Schweitzer Gesm.b.H. eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Schweitzer Gesm.b.H. zurückzustellen.
7.5. Die Listenpreise und Angebote der Schweitzer Gesm.b.H. sind freibleibend, verstehen sich in EUR und exklusive Mehrwertsteuer. Die dem Kunden genannten Preise gelten ab Werk. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei einem Fakturenwert unter € 75,00 bringt die Schweitzer Gesm.b.H. € 5,00 Manipulationskosten zur Anrechnung.
7.6 Nachträgliche, vom Kunden gewünschte Rechnungsänderungen (z.B. Adressänderungen), werden dem Kunden in Rechnung gestellt
8. Lieferung
8.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn Fracht frei Lieferung vereinbart ist. Versicherungen gegen Transportschäden und Verlust erfolgen nur auf besonderen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung.
8.2. Angegebene Liefertermine verstehen sich voraussichtlich und sind unverbindlich. Sie gelten als eingehalten, wenn die Lieferungen versandbereit sind. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen bei der Schweitzer Gesm.b.H. oder ihren Lieferanten berechtigen die Schweitzer Gesm.b.H., vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferzeiten angemessen zu verlängern. Verzugsraten und Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Zahlung
9.1. Die Rechnungen der Schweitzer Gesm.b.H. werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von acht Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir bankmäßige Zinsen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schweitzer Gesm.b.H..
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Schweitzer Gesm.b.H. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Schweitzer Gesm.b.H. aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Schweitzer Gesm.b.H. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9.5. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Schweitzer Gesm.b.H..
10. Präsentationen
10.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Schweitzer Gesm.b.H. ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Schweitzer Gesm.b.H. für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
10.2. Erhält die Schweitzer Gesm.b.H. nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H., insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Schweitzer Gesm.b.H.; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Schweitzer Gesm.b.H. zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Schweitzer Gesm.b.H. nicht zulässig.
10.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
10.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in der von der Schweitzer Gesm.b.H. gestalteten Werbemitteln (ebenso Ton- und Videoprodukte) verwertet, so ist die Schweitzer Gesm.b.H. berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
11. Eigentumsrecht und Urheberschutz
11.1. Alle Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H. einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Bilder, Ton- und Videomaterial, Produktionsmuster), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Schweitzer Gesm.b.H. und können von der Schweitzer Gesm.b.H. jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Schweitzer Gesm.b.H. darf der Kunde die Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H. nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Schweitzer Gesm.b.H. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
11.2. Änderungen von Leistungen der Studios, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweitzer Gesm.b.H. und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
11.3. Für die Nutzung von Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Schweitzer Gesm.b.H. erforderlich. Dafür steht der Schweitzer Gesm.b.H. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4. Für die Nutzung von Leistungen der Schweitzer Gesm.b.H. bzw. von Werbemitteln und Produktionen, für die die Studios konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet haben, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Schweitzer Gesm.b.H. notwendig.
11.5. Dafür steht der Schweitzer Gesm.b.H. im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen
12. Herausgabe von Daten
12.1. Die Schweitzer Gesm.b.H. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass die Schweitzer Gesm.b.H. ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
12.2. Datenträger, Dateien und Daten die dem Kunden von der Schweitzer Gesm.b.H. zur Verfügung gestellt wurden dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Schweitzer Gesm.b.H. verändert werden.
12.3. Die Schweitzer Gesm.b.H. haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.
13. Kennzeichnung
13.1. Die Schweitzer Gesm.b.H. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Schweitzer Gesm.b.H. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.2. Die Schweitzer Gesm.b.H. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
14. Gewährleistung und Schadenersatz
14.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Schweitzer Gesm.b.H. schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Schweitzer Gesm.b.H. zu.
14.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Schweitzer Gesm.b.H. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Schweitzer Gesm.b.H. ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Schweitzer Gesm.b.H. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
14.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Schweitzer Gesm.b.H. ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
14.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schweitzer Gesm.b.H. beruhen.
14.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
14.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
15. Haftung
15.1. Die Schweitzer Gesm.b.H. wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Schweitzer Gesm.b.H. für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens, Ton- und Videoprodukte gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Schweitzer Gesm.b.H. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haften die Schweitzer Gesm.b.H. nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
15.2. Die Schweitzer Gesm.b.H. haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
15.3. Die Schweitzer Gesm.b.H. haftet nicht, wenn Mängelbehebung, Programm- und Quelltextänderungen, Ton- oder Bildänderungen sowie Ergänzungen vom Kunden selbst oder von dritter Seite durchgeführt wurden oder Schäden durch Computerviren entstanden sind.
16. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Schweitzer Gesm.b.H. ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Schweitzer Gesm.b.H..
17.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Schweitzer Gesm.b.H. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Schweitzer Gesm.b.H. örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Friedberg am 15.2.2021